Direkt betroffene Unternehmen
ESG-Berichtsinhalte
Wesentlichkeitsprüfung
Taxonomie
Mit der EU-Taxonomie hat die EU ein Klassifizierungssystem für ökologisch “nachhaltige” oder “grüne” Wirtschaftstätigkeiten geschaffen. Ziel der EU-Taxonomie ist es, einheitliche nachhaltige Berichtspflichten für Unternehmen zu schaffen und Informationen über die Nachhaltigkeit der Aktivitäten vergleichbar zu machen. Somit können Investoren anhand klarer Kriterien erkennen, ob ein Unternehmen nachhaltig wirtschaftet oder nicht.
Folgende sechs Umweltziele stehen dabei im Fokus:
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Klimaschutz
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Anpassung an den Klimawandel
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Nachhaltiger Einsatz und Gebrauch von Wasser und Meeresressourcen
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Übergang zur Kreislaufwirtschaft
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Vorbeugung oder Kontrolle von Umweltverschmutzung
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Schutz und Wiederherstellung von Biodiversität und Ökosystemen
Um laut der EU-Taxonomie Verordnung als nachhaltig zu gelten, muss ein Unternehmen zu mindestens einem der Umweltziele einen Beitrag leisten (Substantial Contribution), keines der anderen Taxonomie-Ziele verletzen (Do not significant harm) und vorgegebene Mindeststandards einhalten (Minimum Safeguards).