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Aktuelles

Trilog-Verhandlungen zum Omnibus-I-Paket abgeschlossen

Stand 16.12.2025

 

1.Schwellenwerte im Überblick

 

 

 

2. Vereinfachte Berichtspflicht (ESRS)

 

 Hier die wichtigsten Änderungen im Überblick:

 

Wesentlichkeit:

Informationen müssen nur berichtet werden, wenn sie wesentlich sind. Dies bedeutet, dass

viele Angaben, die bisher als obligatorisch galten, weggelassen werden können. Unternehmen können den„Top-Down-Ansatz“ wählen und eine detaillierte Bottom-Up-Analyse für jeden einzelnen Datenpunkt weglassen.

 

Flexibilität in der Darstellung:

Unternehmen erhalten die Freiheit, ihren Bericht so zu gestalten, wie sie es wünschen und der lesbarkeit entgegenkommt.

 

Anhänge:

 Detaillierte Tabellen, wie die umfangreichen EU-Taxonomie-Angaben oder komplexe CO2-Berechnungen, können in den Anhang verschoben werden ausgelagert werden, um den Lesefluss zu unterstützen.

 

3.Inhaltliche Straffungen in den Standards (ESRS)

 

Massive Reduktion der Datenpunkte:

Die Anzahl der verpflichtenden Datenpunkte (Shall-Datapoints) sinkt um ca. 60 %. Freiwillige Angaben (May-Datapoints) wurden zu 100 % aus dem verpflichtenden Text gestrichen.

 

Fokus auf Relevanz:

Unwesentliche, granulare Details entfallen. Der Maßstab ist nun strikt die Entscheidungsnützlichkeit (Decision Usefulness) für die Nutzer der Berichte, statt einer reinen Checklisten-Mentalität.

 

Verschlankte Struktur:

Die Dokumente sind im Umfang um über 50 % reduziert. Allgemeine Anforderungen wurden zentral im Standard ESRS 2 zusammengefasst, um Dopplungen in den Themenstandards zu vermeiden.

 

Auslagerung in Leitlinien:

Viele gestrichene Datenpunkte sind nicht ersatzlos verschwunden, sondern wurden in unverbindliche Leitlinien (NMIG) verschoben. Sie dienen nun als Best Practice-Orientierungshilfe.

 

Prinzip des „angemessenen Aufwands“:

Unternehmen dürfen bestimmte Informationen weglassen oder schätzen, wenn die Beschaffung der Daten einen unverhältnismäßigen Aufwand bedeuten würde.

 

Fair Presentation:

Ziel ist ein vollständiges und neutrales Bild der Nachhaltigkeit. Falls Standards dafür nicht ausreichen, muß der Bericht um unternehmensspezifische Informationen ergänzt werden. Umgekehrt können unwesentliche Details weggelassen werden, um die Relevanz des Berichts zu optimieren.

 

4. Wie geht es weiter?

 

Der Entwurf geht im Frühjahr 2026 in die öffentliche Konsultation. Dann folgt die formale Annahme durch die Kommission. Unter Beachtung einer Prüfungsfrist für Parlament und Rat und ohne Veto, wird mit einem Inkrafttreten der neuen Standards bis Mitte 2026 gerechnet.

 

5. Zusammenfassung

Die radikale Kürzung der Datenpunkte (rd. -60%) und die Ausweitung von Wesentlichkeitsfiltern erleichtert die bisherige Arbeit am Nachhaltigkeitsbericht signifikat. Man fragt sich natürlich, warum dies nicht von Anfang an so gestaltet wurde…

 

Alle Angaben ohne Gewähr

 

Enrico Moretti 

Mobil 0171/ 885 2562 

16.12.2025

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Schwellenwerte 16.12.2025.png

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Ansprechpartner:   Enrico Moretti, Mobil 0171/ 885 2562 

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