
Aktuelles
Für Unternehmen in Baden-Württemberg:
"Unternehmen machen Klimaschutz"
Das Förderprogramm „Unternehmen machen Klimaschutz“ bietet baden-württembergischen Unternehmen Unterstützungsangebote für unternehmerische Klimaschutzmaßnahmen an. Es unterstützt Unternehmen dabei, die nächsten Schritte zu einem wirtschaftlich erfolgreichen und wirksamen Klimaschutz zu gehen.
Das Förderprogramm ist ein Baustein der Klimaschutzstrategie „Unternehmen machen Klimaschutz und hat eine Laufzeit bis Ende 2027.
CO2-Footprint mit bis zu 75 % Beratungszuschuss
Ziel der Beratungsförderung ist es, Unternehmen bei der Erstellung der Ist-Analyse anhand einer Treibhausgasbilanz und eines daraus abzuleitenden Transformationspfads zu unterstützen und Klimaschutzmaßnahmen abzuleiten. Die Beratungsförderung umfasst Beratungsförderung A und Beratungsförderung B mit jeweils zwei bis fünf bezuschussten Beratungstagen.
Die Antragstellung ist fortlaufend möglich. Die Inhalte der Beratungsförderung können abhängig vom individuellen Bedarf der Unternehmen unter anderem folgende Beratungsinhalte umfassen:
-
Unterstützung, Begleitung und/oder Durchführung einer Treibhausgasbilanz nach anerkannten Vorgaben (GHG-Protokoll, ISO 14064-1)
-
Bilanzierungsunterstützung bei Scope 1-3
-
Beratung zur Unternehmens-Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD), insbesondere zu den Umweltzielen Klimaschutz (Mitigation) und der Anpassung an den Klimawandel (Adaption)
Bei bereits vorliegender Treibhausgasbilanz sind weitere Beratungsinhalte möglich, unter anderem:
-
Identifizierung von Reduzierungsmaßnahmen sowie Prüfung und Priorisierung von Maßnahmenplänen
-
Beratungen für die Ermittlung von konkreten, längerfristig orientierten Einsparpotenzialen und/oder die Erstellung einer Transformations-Roadmap/Strategie mit dem Ziel, konkrete Maßnahmen zur Vermeidung oder Verminderung von Treibhausgasemissionen umzusetzen
Ansprechpartner: Enrico Moretti, Mobil 0171/ 885 2562
Grow Your Vision
EU-Kommission veröffentlicht Omnibus-Entwurf zur Vereinfachung der Berichtspflichten
Stand 28.2.2025 ohne Gewähr
Situation:
Wie angekündigt hat die EU-Kommission am 26. Februar 2025 den Entwurf für das erste Omnibus-Paket zur Nachhaltigkeitsberichterstattung veröffentlicht. Der Entwurf sieht weitreichende Anpassungen der regulatorischen Anforderungen vor, die die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die EU-Taxonomie und die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) betreffen. Fachleute rechnen mit einer Dauer von 6-10 Monaten bis zur endgültigen Entscheidung durch den Eurpäischen Rat.
Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht der wichtigsten geplanten Änderungen:
Inhaltverzeichnis:
1 Geplante Änderungen: CSRD
2 Geplante Änderungen: CSDDD
3 Geplante Änderungen: EU Taxonomie
4 Zeitaspekt
5 Empfehlung
5 Ausblick
Betroffenheit der Unternehmen
Download Omnibus-Papier: Hier
