CSRD-Regulatorik
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CSRD-Richtlinie seit dem 31.7.2023 verabschiedet
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ab 1.1.2024 benötigen Große Unternehmen ESG-Daten von Ihren Zulieferfirmen
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15.000 mittelgroße Unternehmen (hier) müssen in 2026 für das Jahr 2025 berichten
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über 50.000 kleinere Unternehmen (hier) sind indirekt von der Berichtspflicht betroffen
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Indirekte Berichtspflicht beginnt bereits ab dem 1.1.2024 mit einer hohen Dynamik (s.o.)
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Die EFRAG liefert klare Hinweise auf die notwendigen Datenpunkte (ESRS-Systematik)
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Eine Wesentlichkeitsanalyse ist Pflicht, doppelte Materialitätsprüfung
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Die Wesentlichkeitsanalyse gibt Hinweise auf die zu berichtenden Inhalte
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Verschriftlichung der CSRD-konformen Inhalte und Veröffentlichung
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Haftungsfragen für Geschäftsleiter und Aufsichtsräte sind formuliert
Wie wir Sie unterstützen können:
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Redaktion des CSRD-Nachhaltigkeitsberichts
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Unterstützung bei der Projektarbeit
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Unterstützung bei der Wesentlichkeitsprüfung - doppelte Materialität
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Beantragung von Zuschüssen