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ESG Übersicht der Lösungen

Nachhaltigkeitsbericht

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CSRD-Regulatorik

  • CSRD-Richtlinie seit dem 31.7.2023 verabschiedet 

  • ab 1.1.2024 benötigen Große Unternehmen ESG-Daten von Ihren Zulieferfirmen 

  • 15.000 mittelgroße Unternehmen (hier) müssen in 2026 für das Jahr 2025 berichten

  • über 50.000 kleinere Unternehmen (hier) sind direkt oder indirekt von der Berichtspflicht betroffen

  • Indirekte Berichtspflicht beginnt bereits ab dem 1.1.2024 mit einer hohen Dynamik (s.o.)

  • Die EFRAG liefert klare Hinweise auf die notwendigen Datenpunkte (ESRS-Systematik)

  • Eine Wesentlichkeitsanalyse ist Pflicht, doppelte Materialitätsprüfung

  • Die Wesentlichkeitsanalyse gibt Hinweise auf die zu berichtenden Inhalte

  • Verschriftlichung der CSRD-konformen Inhalte und Veröffentlichung  

  • Haftungsfragen für Geschäftsleiter und Aufsichtsräte sind formuliert 

Wie wir Sie unterstützen können:

  • Wissenstransfer

  • Unterstützung bei der Projektarbeit

  • Unterstützung bei der Wesentlichkeitsprüfung - doppelte Materialität

  • Verschriftlichung der Ergebnisse

  • Redaktion des CSRD-Berichts

  • Beantragung von Zuschüssen

Konkrete Projektarbeit

Regulatorik 2023 8 27.png

Wesentlichkeitsprüfung 

Projektablauf Wesentlichkeit 2023 8 27.png
Inside Out 2023 8 27.png
Outside in  2023 8 27.png
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